AGB´s
fleit!systeme GmbH & Co. KG
Siemensstraße 14
96129 Strullendorf
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Fax: 095 43 / 38 27
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Preise zzgl. ges. Mehrwertsteuer.
1. Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Inhalt des Kaufvertrages. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers werden nicht anerkannt; es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für schwebende und alsbaldige künftige Geschäfte, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, sofern nur unsere AGB bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren. Auf Nichtkaufleute findet dieser Absatz keine Anwendung. Mündliche Abreden und Zusagen von Außendienstmitarbeitern sind nur gültig, wenn diese von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Grundsätzlich werden nur volle Verpackungseinheiten abgegeben. Es werden nur Aufträge des Käufers mit einem Mindestbestellwert von 100,- € angenommen. Frachtfrei werden Aufträge ab 500,00 € netto Auftragswert ausgeführt. Aufträge des Käufers werden für uns erst durch schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich. Die Zahlung ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto auf den Rechnungsendbetrag gewährt. Proben unserer Erzeugnisse gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als ungefährer Anhalt für die Eigenschaft der Ware. Beratungen und Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Eignungsprüfungen der gelieferten Ware und die Beachtung von Verarbeitungsvorschriften werden hierdurch nicht entbehrlich. Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind.
3. Wir sind jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen nicht. Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Käufer im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen zu setzen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von uns bleibt vorbehalten. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder ein Lager verlässt und wenn dieser Tag nicht feststellbar ist, der Tag, an dem sie dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Entladung ist Sache des Käufers. Erfolgt die Lieferung in Leihcontainern, so sind diese innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Lieferung frachtfrei zurückzusenden. Der Besteller haftet für von ihm vertretende Schäden an den Leihcontainern. Einwegverpackungen werden nicht zurück genommen. Nicht getauschte Europaletten werden mit 9,- € berechnet. Der Versand erfolgt ab Werk bzw. Auslieferungslager, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde (EXW). Versandart und Versandweg wird von und gewählt, ohne Verantwortlichkeit für die billigste Verfrachtung. Die Haftung für Folgeschäden aufgrund von Lieferterminüberschreitungen ist auf das dreifache der Frachtkosten begrenzt. Warenauslieferung erfolgt nur gegen quittierte Empfangsbestätigung. Es gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
4. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügung oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung und Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisen oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen von uns sind wir nicht verpflichtet, uns bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall sind wir berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfes zu verteilen.
5. Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Das gleiche gilt für nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw., sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen über.
6. Werden uns nach der Auftragserteilung oder Lieferung Tatsachen bekannt, die die Vermögenslage des Käufers ungünstig erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, vom Vertage zurückzutreten oder sofortige Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug können wir bankübliche Zinsen als Verzugsschaden ab Fälligkeitstag der Rechnung berechnen, ohne eine ausdrückliche Inverzugssetzung zu veranlassen.
7. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Wir behalten uns auch das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswesens unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes- oder –mangels eines solchen – zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Im Falle von Forderungsstreitigkeiten und etwaiger Einschaltung von Anwälten durch uns gehen bei Forderungseinziehung die Hebegebühren zu Lasten des Schuldners.
8. Ist der Besteller Nichtkaufmann im Sinne des AGB-Gesetzes gilt folgendes: Da die Rechtsprechung hier sehr unübersichtlich ist und sich auch ständig verändert, kann hier eine rechtliche Unsicherheit nicht ausgeschlossen werden. Ist der Käufer/Verbraucher im Sinne von § 13 BGB stehen ihm bei Mängel der gelieferten/gekauften Ware die gesetzlichen Rechte zu, wobei zunächst Vorrang der Nacherfüllung vereinbart ist. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Kauf oder Ablieferung der Ware angezeigt wird. Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtgrund (insbesondere bei Verzug, Mängel oder Pflichtverletzungen) ist auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen geltend nicht für eine Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und des Gesundheit nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Forschungsarbeiten und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich. Weicht die anwendungstechnische Beratung unserer Außendienstmitarbeiter wie auch Firmenangehörigen vom Inhalt unserer gedruckten Hinweise (Verarbeitungsrichtlinien und technische Merkblätter) ab, so ist diese nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurde.
10. Vom Käufer mengenmäßig zu viel eingekaufte oder abgenommene Waren und Materialien werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. In ganz speziellen Ausnahmefällen kann bei Vorliegen unseres ausdrücklichen schriftlichen Einverständnisses Ware zurückgegeben werden. Bei Rückgabe innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung erfolgt ein Abschlag von 15 % auf den bisherigen Nettopreis. Bei Rückgabe zwischen 3 – 6 Monaten nach Lieferung erfolgt ein Abschlag von 25 % auf den bisherigen Nettopreis. Waren über 6 Monate werden nicht zurückgenommen. Als Lieferdatum gilt Nr. 3 dieser Bedingungen.
11. Im Zusammenhang mit dieser Abwicklung des Auftrages werden von uns personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und ausschließlich im geschäftlichen Interesse angewendet.
12. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Sollten einzelne Bestimmungen dies AGB oder sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine andere wirksame Regelung vereinbaren, die jenen wirtschaftlich so nah wie möglich kommt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft. Wir können jedoch den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gültig ab 01.07.2014.